Dann betrifft Sie heute schon das neue
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG)!
Künftig gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer
müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige
Weiterbildungen durchlaufen.
Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das bedeutet für Sie:
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Bus-Fahrer, die am
10.09.2008 / Lkw-Fahrer,
die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis
sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in
den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen
und diese im Führerschein eintragen lassen.
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Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008
(Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer)
erwerben, müssen ab dann eine Prüfung
absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen
(Grundqualifikation).
Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
| Ziel |
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
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| Für wen |
Alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer müssen alle 5 Jahre eine
Weiterbildung durchlaufen
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| Umfang |
Mind. 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum
von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen |
| Inhalt |
Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen bzw.
Module. |
| Nachweis |
Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine
Prüfung |
| Fristen |
Die Regelungen zur Weiterbildung gelten für alle
Bus-Fahrer ab dem
10.09.2008, für alle Lkw-Fahrer ab dem
10.09.2009 Eine erste Weiterbildung ist für
Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für
Lkw-Fahrer bis spätestens 2014. *
Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem
Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für
Bus-Fahrer frühestens bis zum10.09.2013, für
Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.
Für Fahrer, die ihre Tätigkeit bereits vor o.g. Fristen
aufgenommen haben bzw. den Führerschein erworben haben, gilt das
Gleiche
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| Erneuerung |
Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std.
Weiterbildung |
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu
synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des
Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015,
bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist,
dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.