Klasse A, unbeschränkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
| Mindesalter: |
25 Jahre bei Direkteinstieg |
| Voraussetzungen: |
Klasse A beschränkt, wenn unter 25 Jahre alt. |
| Befristung: |
unbefristet gültig |
| Einschluss: |
Klasse A1 und M |
Klasse A, beschränkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die
Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser
Fahrerlaubnis.
| Mindesalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
keine |
| Befristung: |
unbefristet gültig |
| Einschluss: |
Klasse A1 und M |
| Hinweise: |
Bei Besitz der Klasse A beschränkt wird die Klasse A
unbeschränkt nach zwei Jahren erteilt.
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Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h für 16-17jährige,
und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
| Mindesalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
keine |
| Befristung: |
unbefristet gültig |
| Einschluss: |
Klasse M |
| Hinweise: |
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern
einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
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