Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
| Mindesalter: |
18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre) |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
| Befristung: |
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach
wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer
positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und
augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: |
Klasse CE |
| Hinweise: |
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen
Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen
von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur
Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs
dient.
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr
als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 7500 kg)
| Mindesalter: |
18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre) |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
| Befristung: |
Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5
Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Hinweise: |
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen
Untersuchung erforderlich. |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse
C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen.
| Mindesalter: |
18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre) |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse C1 |
| Befristung: |
Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des
50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils
weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: |
Klasse BE |
| Hinweise: |
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen
Untersuchung erforderlich. |