„Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch
begleitetes Fahren genannt - ist in
Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze
hinaus Furore.
Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es inzwischen
in fast ganz
Deutschland Schule macht.
Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der
Klasse B zu führen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen.
Nach der
bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die
frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen
vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter
bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B
mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister besitzen
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein
angegeben werden.
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille
haben.
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in
Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.