Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
| Mindesalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
keine |
| Befristung: |
unbefristet gültig |
| Einschluss: |
Klasse M und L |
| Hinweise: |
Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren
werden:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750
kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der
Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
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Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger
Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse
B fallen.
| Mindesalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
| Befristung: |
unbefristet gültig |